Sprechen sie mit ihrem Hausarzt oder Facharzt z.B. Neurologen, Orthopäden, Kinderarzt, ob durch eine ergotherapeutische Behandlung in ihrem Fall eine Verbesserung erreichbar wäre. Zur Kostenübernahme der Ergotherapie durch Ihre gesetzliche Krankenkasse oder private Krankenversicherung benötigen Sie ein ärztliches Rezept. Bitte wenden sie sich unmittelbar nach Ausstellung eines Rezeptes an unsere Praxis, da die Therapie innerhalb von 14 Tagen, nach Ausstellungsdatum der Verordnung begonnen werden muss.
Die Kosten der Behandlung trägt Ihre Krankenkasse / Krankenversicherung. Erwachsene tragen einen Eigenanteil von 10 % und 10.- € Rezeptgebühr (Kinder sind generell Zuzahlungsbefreit), auch für Erwachsene besteht die Möglichkeit von der gesetzlichen Zuzahlung befreit zu werden. Weitere Informationen erhalten sie von mir in der Praxis.